Platzordnung Campingplatz

Diese Platzordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes aufhalten – insbesondere für Campinggäste, Restaurantgäste, Besucher und sonstige Nutzer des Geländes. Mit dem Betreten des Geländes wird diese Platzordnung anerkannt.

1. Hausrecht & Weisungen

  • Das Hausrecht wird vom Betreiber und dessen Personal ausgeübt.
  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei Verstößen gegen diese Platzordnung kann ein Platz- oder Lokalverweis ausgesprochen werden.

2. Anmeldung & Aufenthalt

  • Campinggäste müssen sich vor Nutzung eines Stellplatzes an der Rezeption anmelden.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur für angemeldete Campinggäste, Restaurantgäste und berechtigte Besucher gestattet.
  • Der Durchgang durch das Gelände ist für Spaziergänge und Wanderungen bis auf Widerruf gestattet. Kein durchgehender/vollständiger Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr.
  • Besucher von Campinggästen müssen sich an der Rezeption melden.

3. Ruhe, Ordnung & Rücksichtnahme

  • Nachtruhe: 22:00–07:00 Uhr.
  • Lärm, laute Musik, Generatoren oder sonstige Ruhestörungen sind zu vermeiden.
  • Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
  • Rücksichtnahme auf andere Gäste ist jederzeit verpflichtend.

4. Fahrzeuge, Verkehr & Parken

  • Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen abgestellt werden.
  • Fahrzeugbewegungen während der Nachtruhe sind nur in Notfällen gestattet.

5. Parken für Nicht-Gäste / Fremdparker

  • Juni bis September: Parken für Nicht-Gäste (z. B. Wanderer) ist nicht gestattet.
  • Außerhalb dieses Zeitraums:
    • Parken wird geduldet, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.
    • Es besteht keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder deren Inhalt (z. B. Diebstahl, Beschädigung, Naturereignisse).

6. Stellplatzordnung

  • Stellplätze dürfen nur im vorgesehenen Umfang genutzt werden.
  • Brandschutz- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Markierungen und Platzgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
  • Veränderungen am Boden oder an Einrichtungen sind untersagt.
  • Stromanschlüsse dürfen nur mit zugelassenem Material (CEE) genutzt werden.

7. Feuer, Grillen & Sicherheit

  • Offenes Feuer ist untersagt.
  • Grillen ist nur mit dafür vorgesehenen Geräten und unter Beachtung der Sicherheit erlaubt.
  • Gasflaschen müssen ordnungsgemäß gesichert sein.
  • Rauchen ist in allen Gebäuden untersagt.

8. Sanitäranlagen & Hygiene

  • Sanitäranlagen sind sauber zu halten.
  • Kinder dürfen Sanitäranlagen nur in Begleitung benutzen.
  • Chemietoiletten und Grauwasser dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden.

9. Abfall & Umweltschutz

  • Abfälle sind getrennt und ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Sperrmüll, Sondermüll oder das Zurücklassen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
  • Verunreinigungen des Bodens sind zu vermeiden.

10. Haustiere

  • Haustiere sind erlaubt, müssen jedoch angeleint sein.
  • Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
  • Haustiere haben in Sanitäranlagen und auf Spielplätzen keinen Zutritt.
  • Bei aggressivem oder unzumutbarem (z. B. lautem) Verhalten kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

11. Restaurant & Gastronomie

  • Das Restaurant steht auch Nicht-Campinggästen offen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Bewirtung oder Ausschank.
  • Jugendschutzbestimmungen werden strikt eingehalten.
  • Der Ausschank alkoholischer Getränke an Erwachsene erfolgt nach Ermessen des Personals.
  • Angetrunkene oder alkoholisierte Personen können abgewiesen oder vom weiteren Ausschank ausgeschlossen werden, insbesondere wenn sie keine Campinggäste sind.
  • Ruhestörendes, aggressives oder unangemessenes Verhalten führt zum sofortigen Lokalverweis.

12. Haftung

  • Die Benutzung des Geländes und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Betreiber haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen, Zelten, Wohnmobilen oder persönlichen Gegenständen.
  • Gäste haften für Schäden, die sie selbst, ihre Kinder, Besucher oder Haustiere verursachen.

13. Durchsetzung & Sanktionen

  • Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können folgende Maßnahmen gesetzt werden:
    • Abmahnung
    • Platz- oder Lokalverweis
    • Kostenersatz für Schäden oder Sonderreinigung
  • Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Abreise möglich.
  • Die Betreiber behalten sich vor, Gäste ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vom Aufenthalt auszuschließen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme besteht.

 

Camping Aigen GmbH
Weberbartlweg 20P
5026 Salzburg