Platzordnung Campingplatz
Diese Platzordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes aufhalten – insbesondere für Campinggäste, Restaurantgäste, Besucher und sonstige Nutzer des Geländes. Mit dem Betreten des Geländes wird diese Platzordnung anerkannt.
1. Hausrecht & Weisungen
- Das Hausrecht wird vom Betreiber und dessen Personal ausgeübt.
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen diese Platzordnung kann ein Platz- oder Lokalverweis ausgesprochen werden.
2. Anmeldung & Aufenthalt
- Campinggäste müssen sich vor Nutzung eines Stellplatzes an der Rezeption anmelden.
- Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur für angemeldete Campinggäste, Restaurantgäste und berechtigte Besucher gestattet.
- Der Durchgang durch das Gelände ist für Spaziergänge und Wanderungen bis auf Widerruf gestattet. Kein durchgehender/vollständiger Winterdienst. Betreten auf eigene Gefahr.
- Besucher von Campinggästen müssen sich an der Rezeption melden.
3. Ruhe, Ordnung & Rücksichtnahme
- Nachtruhe: 22:00–07:00 Uhr.
- Lärm, laute Musik, Generatoren oder sonstige Ruhestörungen sind zu vermeiden.
- Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
- Rücksichtnahme auf andere Gäste ist jederzeit verpflichtend.
4. Fahrzeuge, Verkehr & Parken
- Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
- Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen abgestellt werden.
- Fahrzeugbewegungen während der Nachtruhe sind nur in Notfällen gestattet.
5. Parken für Nicht-Gäste / Fremdparker
- Juni bis September: Parken für Nicht-Gäste (z. B. Wanderer) ist nicht gestattet.
- Außerhalb dieses Zeitraums:
- Parken wird geduldet, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.
- Es besteht keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder deren Inhalt (z. B. Diebstahl, Beschädigung, Naturereignisse).
6. Stellplatzordnung
- Stellplätze dürfen nur im vorgesehenen Umfang genutzt werden.
- Brandschutz- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
- Markierungen und Platzgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
- Veränderungen am Boden oder an Einrichtungen sind untersagt.
- Stromanschlüsse dürfen nur mit zugelassenem Material (CEE) genutzt werden.
7. Feuer, Grillen & Sicherheit
- Offenes Feuer ist untersagt.
- Grillen ist nur mit dafür vorgesehenen Geräten und unter Beachtung der Sicherheit erlaubt.
- Gasflaschen müssen ordnungsgemäß gesichert sein.
- Rauchen ist in allen Gebäuden untersagt.
8. Sanitäranlagen & Hygiene
- Sanitäranlagen sind sauber zu halten.
- Kinder dürfen Sanitäranlagen nur in Begleitung benutzen.
- Chemietoiletten und Grauwasser dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden.
9. Abfall & Umweltschutz
- Abfälle sind getrennt und ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Sperrmüll, Sondermüll oder das Zurücklassen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
- Verunreinigungen des Bodens sind zu vermeiden.
10. Haustiere
- Haustiere sind erlaubt, müssen jedoch angeleint sein.
- Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
- Haustiere haben in Sanitäranlagen und auf Spielplätzen keinen Zutritt.
- Bei aggressivem oder unzumutbarem (z. B. lautem) Verhalten kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
11. Restaurant & Gastronomie
- Das Restaurant steht auch Nicht-Campinggästen offen.
- Es besteht kein Anspruch auf Bewirtung oder Ausschank.
- Jugendschutzbestimmungen werden strikt eingehalten.
- Der Ausschank alkoholischer Getränke an Erwachsene erfolgt nach Ermessen des Personals.
- Angetrunkene oder alkoholisierte Personen können abgewiesen oder vom weiteren Ausschank ausgeschlossen werden, insbesondere wenn sie keine Campinggäste sind.
- Ruhestörendes, aggressives oder unangemessenes Verhalten führt zum sofortigen Lokalverweis.
12. Haftung
- Die Benutzung des Geländes und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Betreiber haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen, Zelten, Wohnmobilen oder persönlichen Gegenständen.
- Gäste haften für Schäden, die sie selbst, ihre Kinder, Besucher oder Haustiere verursachen.
13. Durchsetzung & Sanktionen
- Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Abmahnung
- Platz- oder Lokalverweis
- Kostenersatz für Schäden oder Sonderreinigung
- Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Abreise möglich.
- Die Betreiber behalten sich vor, Gäste ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vom Aufenthalt auszuschließen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme besteht.
Camping Aigen GmbH
Weberbartlweg 20P
5026 Salzburg